
Zivildienstleistende, die ab dem 01.10.2009 erstmalig dienstlich Auto fahren,
müssen an einem Fahrtraining teilnehmen, welches Bestandteil des
Einweisungsdienstes ist.
Die Einweisung besteht aus einem theoretischen und praktischen Ausbildungsteil.
Unsere Fahrschule hat an einem Einweisungsseminar der Bundesvereinigung
der Fahrlehrerverbände teilgenommen und ist somit berechtigt die Einweisungen für die Zivildienstleistenden durchzuführen.
Zivildienstleistende, welche im Krankentransport, Behindertenfahrdienst
oder im Mahlzeitendienst, auf Plätzen der
Tätigkeitsgruppen 07, 08, 11, 19, und 45
arbeiten, sowie für Zivildienstleistende, die mindestens die Hälfte ihrer
Arbeitszeit fahren, muss das Fahrtraining
mindestens fünf Stunden umfassen.
Wer weniger als die Hälfte seines Dienstes fährt, kann das Fahrtraining auch
evtl. weniger als fünf Stunden betragen.
Die Inhalte des Fahrtrainings werden individuell auf den Einsatzbereich des einzelnen Zivildienstleistenden abgestimmt.
Für weitere Informationen besuchen Sie uns in unsere Filiale oder rufen Sie uns an: Mo. - Do. 17 - 19 Uhr.
